News 18. Mai 2021 – neue Regelungen

Ab morgen gelten auf Grund der guten Entwicklungen der Inzidenzwerte im Rhein Neckar Kreis folgende Regelungen für den Sport im Freien und damit auch auf unserer Tennisanlage.

Doppel ist wieder erlaubt mit maximal 2 Haushalten. Geimpfte (15 Tage nach der 2. Impfung) und Genesene (max 6 Monate), sowie Kinder unter 14. Jahren zählen dabei nicht!

Bitte weiterhin in die Listen zur Kontaktnachverfolgung eintragen, AHA-Regeln beachten und Gäste unter gastspieler@tc-ladenburg.de vor dem Spielen anmelden. Geimpfte oder Genesene müssen jederzeit einen Nachweise vorlegen können.

Bitte achtet auf die Regelungen, damit wir weiterhin alle den Sport im Freien genießen können.

Für alle Mannschaftsspieler haben wir leider noch immer keine Nachrichten vom Verband, ob es ab dem 06.06 losgeht oder nicht. Die Kommission für Mannschaftssport hat noch nichts entschieden. Sobald wir etwas erfahren, leiten wir das an die MF`s weiter.

Mit sportlichem Gruß

Der Vorstand

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Weitere Details im Folgenden:

Benötige ich für ein Tennisdoppel im Freien einen Test?                                                                  

Für ein Tennisdoppel im Freien wird von jedem Teilnehmer ein Coronatest benötigt, es sei denn, mindestens zwei der Teilnehmer sind vollständig geimpft oder nachweislich genesen. Geimpfte und Genesene sind grundsätzlich von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.

Benötige ich für ein Tenniseinzel im Freien einen Test?

Für ein Tenniseinzel im Freien wird kein Test benötigt, sofern sich ausschließlich zwei Haushalte auf dem jeweiligen Tennisplatz befinden.

Wie alt darf der Coronatest sein? Wer kann das negative Testergebnis bestätigen? Ab welchem Alter ist ein Test notwendig?

Schnell- und Selbsttests dürfen maximal 24 Stunden alt sein. Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht befreit.

 Auch Training darf wieder gegeben werden, jedoch brauchen auch hier alle Teilnehmer einen negativen Test. Geimpfte und Genesene, sind wie oben erwähnt, bei Nachweis befreit.

Bis wir die Öffnungsstufe 2 erreichen, frühstens in 14 Tagen, müssen die Umkleiden, Duschen und das Clubhaus noch geschlossen bleiben.

Mit sportlichem Gruß

Der Vorstand

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